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1. Anwendungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Vereinbarungen, sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der COLLECT (Elias Thaler, Reinswald 144, 39058 Sarntal (BZ), Italien) und dem jeweiligen Auftraggeber, die sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein können.
Gegenüber Unternehmer gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals explizit auf sie hingewiesen werden muss. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers sind ungültig, es sei denn, diese werden von COLLECT ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Umfang des Beratungsauftrages und Vertragsabschluss
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von COLLECT. Im schriftlichen Angebot beschreibt COLLECT die zu erbringenden Leistungen und das entsprechende Honorar. Zur Annahme des Auftrags und Vertragsabschlusses wird Angebot durch den Auftraggeber datiert und unterschrieben an COLLECT retourniert. Änderungen und / oder Ergänzungen des Angebots bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Gültigkeit des Angebots beträgt 3 Monate.
COLLECT ist berechtigt, die in Auftrag gegebene Tätigkeit ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
3. Honorar
COLLECT erhält ein Honorar gemäß dem schriftlichen Angebot von COLLECT mit dem jeweiligen Auftraggeber und ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
Eventuell notwendige Mehrleistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und zusätzlich zum vereinbarten Honorar verrechnet.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegen Rechnungslegung von COLLECT vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch COLLECT, so behält letztere den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen pauschaliert vereinbart, welche COLLECT bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat.
Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung von Zwischenabrechnungen ist COLLECT von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Zahlungskondition von COLLECT: bei Sicht bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung.
4. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet sofort und auf Nachfrage alle für die Abrechnung notwendigen Informationen (z.B. insbesondere Kommunikation mit der Förderstelle) offenzulegen. Bei Unterlassung dieser Pflicht hat COLLECT das Recht das Honorar auf Basis der Informationen aus dem Ansuchen zu berechnen und in Rechnung zu stellen.
Dem Auftraggeber obliegt es sämtliche relevanten Informationen, welche für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig sind, in angemessener Frist zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen umfassen unter anderen Informationen zum Projektvorhaben, anagrafische und finanzielle Daten zum Unternehmen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Das Unterlassen oder verzögerte Bereitstellen solcher Informationen kann zu Verzögerungen, Mängeln oder rechtlichen Konsequenzen führen. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen sowie für eventuelle Auswirkungen auf das Dienstleistungsergebnis.
5. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von COLLECT und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei COLLECT. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von COLLECT zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von COLLECT – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt COLLECT zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6. Haftung / Schadenersatz
COLLECT übernimmt in Fällen höherer Gewalt, wie Unfälle, Explosionen, Brände, Streiks und/oder Aussperrungen, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere vergleichbare Ereignisse, die eine fristgerechte Vertragsausführung ganz oder teilweise verhindern, keinerlei Haftung. COLLECT haftet gegenüber Auftraggebern oder Dritten nicht für Schäden, Verluste und Kosten infolge der Nichtausführung des Vertrages aus den oben genannten Gründen, sondern nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
COLLECT haftet in keiner Weise hinsichtlich der Vergabe/nicht Vergabe von öffentlichen Förderungen und ist somit an kein Ergebnis bezüglich des jeweiligen Auftrages gebunden.
7. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Schutz, die Weitergabe und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird durch die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung Nr. 679/2016 geregelt. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie auf der Website von COLLECT unter Privacy (https://collect-funds.com/privacy-policy). Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, diese Informationen eingesehen zu haben.
Die Zusammenarbeit mit COLLECT setzt deren vollständige Kenntnis voraus. COLLECT schützt die Privatsphäre des Auftraggebers und gewährleistet, dass die Datenverarbeitung den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzverordnung und den nationalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
COLLECT verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und sie weder Unbefugten zugänglich zu machen noch für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Die Bekanntgabe der eigenen personenbezogenen Daten ist notwendige Voraussetzung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Vertragsausführung. Andernfalls kann keine Zusammenarbeit erfolgen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt das italienische Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder wie auch immer in Verbindung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Bozen (Italien) ausschließlicher Gerichtsstand.
9. Schlussbestimmungen
Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen, akzeptiert der Auftraggeber durch die Auftragserteilung (Gegenzeichnung des schriftlichen Angebots), gleichzeitig die vorliegenden Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese nicht ausdrücklich unterzeichnet werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart, bzw. verpflichten sich die Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu vereinbaren.
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